vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einbringung der Anteile ausländischer Kommanditisten in eine ausländische Mitunternehmerschaft

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1991, 219 Heft 7 v. 1.7.1991

EStG: § 4 Abs 1

EStR: Abschn 33 Abs 4

Die Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in eine Mitunternehmerschaft nach Abschn 33 Abs 4 lit c EStR 1984 löst grundsätzlich keine Gewinnverwirklichung aus, da bilanzbündeltheoretisch eine Fortführung des bisherigen wirtschaftlichen Engagements in gebündelter Form vorliegt. Durch die Buchwertfortführung bleiben alle stillen Reserven steuerhängig. Voraussetzung ist, daß die Beteiligung an der aufnehmenden Mitunternehmerschaft dem Einlagewert entspricht, daß es also zu keiner entgeltlichen Verschiebung stiller Reserven kommt. Sollte zum Ausgleich unterschiedlicher Wertverhältnisse eine Teil-oder Vollaufwertung notwendig sein, liegt eine Gewinnverwirklichung vor, sofern die Gewinnverwirklichung nicht durch Ergänzungsbilanzen vermieden wird. Sollte der Sacheinlagewert der beiden schon vor der Einbringung an der aufnehmenden Mitunternehmerschaft ungleich Beteiligten gleich sein, müßte eine Anpassung der Beteiligung an der aufnehmenden Mitunternehmerschaft vorgenommen werden, um eine der Buchwerteinbringung entgegenstehende Verschiebung stiller Reserven zu vermeiden. Die Anpassung der Beteiligungen vor der Sacheinlage wäre eine Alternative.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!