Zur Frage, ob Gewinne aus der Liquidation einer Gesellschaft, an der eine internationale Schachtelbeteiligung besteht, unter den Befreiungstatbestand des § 10 Z 5 KStG 1988 fallen, vertritt das BMF die Auffassung, daß die Liquidation einem Veräußerungstatbestand gleichzusetzen ist und der Liquidationsgewinn daher nach Maßgabe der gesetzlichen Einschränkungen (Teilwertabschreibungen) steuerfrei ist.
BMF 23. 4. 1991