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Kosten im Verfahren über Insolvenz-Ausfallgeld

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1991, 213 Heft 7 v. 1.7.1991

IESG § 1 Abs 2 Z 4

Die Kosten, die dem Arbeitnehmer in dem beim Arbeitsamt anhängig zu machenden Verwaltungsverfahren entstehen, in dem über den Antrag auf Gewährung von Insolvenz-Ausfallgeld für einen gesicherten Anspruch entschieden wird, gehören nicht zu den Kosten nach § 1 Abs 2 Z 4 IESG.

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