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Insolvenz-Ausfallgeld für Kosten aus Anfechtungsprozeß

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1991, 213 Heft 7 v. 1.7.1991

IESG § 1 Abs 2 Z 4

KO idF vor 1. 7. 2010 § 30

Der im Anfechtungsprozeß bekl AN hat die Kosten eines verlorenen Anfechtungsprozesses endgültig selbst zu tragen und kann diese nicht als Insolvenz-Ausfallgeld erfolgreich geltend machen.

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