IESG § 1 Abs 2 Z 4
KO idF vor 1. 7. 2010 § 30
Der im Anfechtungsprozeß bekl AN hat die Kosten eines verlorenen Anfechtungsprozesses endgültig selbst zu tragen und kann diese nicht als Insolvenz-Ausfallgeld erfolgreich geltend machen.
IESG § 1 Abs 2 Z 4
KO idF vor 1. 7. 2010 § 30
Der im Anfechtungsprozeß bekl AN hat die Kosten eines verlorenen Anfechtungsprozesses endgültig selbst zu tragen und kann diese nicht als Insolvenz-Ausfallgeld erfolgreich geltend machen.