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Arbeitsunterbrechungen und Ruhepausen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1991, 186 Heft 6 v. 1.6.1991

AZG § 2 Abs 1 Z 1, § 11 Abs 1

Mehrere nach Anzahl und Dauer nicht genau fixierte Arbeitsunterbrechungen, die insgesamt täglich mindestens eine halbe Stunde betragen, können nicht als Ruhepausen iSd § 11 Abs 1 bzw § 2 Abs 1 Z 1 AZG angesehen werden und zählen als Arbeitszeit.

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