ArbVG § 59 Abs 1
BRWO § 21 Abs 3
Macht ein gegen oder ohne seinen Willen in den Wahlvorschlag aufgenommener Kandidat von seinem Recht nach § 21 Abs 3 BRWO (schriftliche, zur Streichung führende Erklärung) nicht Gebrauch, gilt er als der Aufnahme zustimmend und kann nicht im nachhinein die Betriebsratswahl anfechten.