Die Eigenverbrauchsbesteuerung im USt-Recht soll als Hilfstatbestand für einen Unternehmer die gleiche USt- Belastung herstellen, die jeder Letztverbraucher für seinen Konsum an Lieferungen und Leistungen zu tragen hat. Die derzeitige Gesetzeslage wird dieser Zielsetzung insbesondere beim Eigenverbrauch von Grundstücken nicht gerecht: