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Insichgeschäfte bei der Einmann-GmbH1)1)Der Beitrag geht auf eine Anregung des Salzburger Instituts für juristische Information und Fortbildung zurück.

WirtschaftsrechtFriedrich HarrerRdW 1991, 167 Heft 6 v. 1.6.1991

I. Einleitung

Insichgeschäfte kommen in zwei Formen vor2)2)Vgl etwa Honsell, JA 1977, 55; Koziol/Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts I8 (1987) 169 f.. Beim Selbstkontrahieren schließt der Vertreter mit sich selbst und als Vertreter eines Dritten einen Vertrag ab (Beispiel: Der Geschäftsführer einer GmbH gewährt sich selbst oder der Gesellschaft ein Darlehen). Die andere Variante ist die Doppel- oder Mehrvertretung: Der Vertreter vertritt beide Parteien.

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