I. Einleitung
Insichgeschäfte kommen in zwei Formen vor2). Beim Selbstkontrahieren schließt der Vertreter mit sich selbst und als Vertreter eines Dritten einen Vertrag ab (Beispiel: Der Geschäftsführer einer GmbH gewährt sich selbst oder der Gesellschaft ein Darlehen). Die andere Variante ist die Doppel- oder Mehrvertretung: Der Vertreter vertritt beide Parteien.