EStG § 36
GewStG: § 11 Abs 3
1. Ein steuerbegünstigter Sanierungsgewinn setzt eine allgemeine Sanierungsmaßnahme, also idR die Bereitschaft sämtlicher oder zumindest der Mehrheit aller Gläubiger voraus, auf ihre Forderungen ganz oder zum Teil zum Zwecke der Sanierung des Schuldners zu verzichten.