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Betriebszahnarzt als Wohlfahrtseinrichtung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1991, 153 Heft 5 v. 1.5.1991

ArbVG § 95

Bei der Beschäftigung eines Betriebszahnarztes handelt es sich um eine Wohlfahrtseinrichtung iSd § 95 ArbVG, die objektiv ungeeignet ist, als individueller Anspruch Bestandteil der Einzelarbeitsverträge zu werden.

OGH 24. 10. 1990, 9 Ob A 238/90 (OLG Wien 11. 5. 1990, 32 Ra 81/89; ASG Wien 11. 10. 1988, 18 Cga 1031/88)

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