ABGB: §§ 1158 f, 1154 Abs 3
Wird der Arbeitnehmer durch eine Kollektivvertragsbestiramung im Falle der Selbstkündigung während eines bestimmten Zeitraumes vom Bezug des Weihnachtsgeldes einseitig ausgeschlossen, so stellt dies eine unzulässige und damit rechtsunwirksame Kündigungsbeschränkung dar.