EStG § 23
Werden Miteigentumsanteile an einem Grundstück unter der Bedingung veräußert, daß die Käufer gemeinschaftlich ein Gebäude mit Eigentumswohnungen nach den Plänen des Veräußerers zu errichten haben, liegt gewerblicher Grundstückshandel und keine private Vermögensverwaltung vor.