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Vorweggenommene Werbungskosten beim Kauf von bloßem Bauerwartungsland denkbar

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1991, 376 Heft 12 v. 1.12.1991

EStG §§ 16, 28

Ein Abzug von Werbungskosten vor dem Anfall von Einnahmen ist von dem Zeitpunkt an möglich, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen läßt, daß der Entschluß, Einkünfte zu erzielen, endgültig gefaßt worden ist.

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