EStG §§ 4 Abs 1, 23 Z 2
2. Untervermietete Wirtschaftsgüter sind notwendiges Sonderbetriebsvermögen
Eine gewerblich tätige Gesellschaft erzielt auch dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn sie neben bereits ihrer Natur nach gewerblichen Tätigkeiten, wie Produktion und Handel, Nutzungen aus der Überlassung von Kapital oder Grundstücken zieht. Wirtschaftsgüter, die einer Personengesellschaft von ihrem Gesellschafter zur Nutzung überlassen werden, stellen auch dann notwendiges Sonderbetriebsvermögen dar, wenn die Gesellschaft diese nicht für eigenbetriebliche Zwecke, sondern zur Untervermietung nutzt.