EStG §§ 4 Abs 1, 23 Z 2
1. Kommanditisten-Grundstück für Bauherrenmodell als Sonderbetriebsvermögen
Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören nicht nur Wirtschaftsgüter, die ein Gesellschafter der Gesellschaft zur betrieblichen Nutzung überläßt, sondern alle dem Gesellschafter gehörenden Wirtschaftsgüter, die objektiv zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind.