EStG §§ 4 Abs 1, 23 Z 2
3. Zur Zurechnung von GmbH-Beteiligungen und Darlehensforderung zum Sonderbetriebsvermögen
GmbH-Beteiligungen des Gesellschafters eines in der Rechtsform einer Personengesellschaft betriebenen Bankhauses und Darlehen an diese GmbH gehören grundsätzlich auch dann nicht zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters, wenn das Bankhaus bankenübliche Geschäftsbeziehungen mit der GmbH unterhält.