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Nichtfestsetzen der Grunderwerbsteuer bei rückgängig gemachtem Erwerbsvorgang

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1991, 312 Heft 10 v. 1.10.1991

GrEStG 1955: § 20 Abs 1 Z 1

1. Ein Erwerbsvorgang ist nicht iSd § 20 Abs 1 Z 1 GrEStG 1955 rückgängig gemacht, wenn der Vertrag lediglich der Form nach aufgehoben wird, die durch den Vertrag begründete Verfügungsmöglichkeit aber weiterhin beim Erwerber bleibt und der Verkäufer seine ursprüngliche freie Rechtsstellung nicht wiedererlangt.

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