GebG: § 33 TP 19 Abs 4 Z 1
Die Prolongation eines Kreditvertrages innerhalb des Fünfjahreszeitraumes ist auch dann gebührenfrei, wenn die Willenseinigung hierüber erst nach dem Ablauf der ursprünglich vereinbarten Laufzeit des Kredites zustande kommt.
VwGH 24. 6. 1991, 90/15/0159