GebG: §§ 20 Z 5, 33 TP 18
1. Die Hypothekarverschreibung iSd § 33 TP 18 GebG ist der vertragliche Pfandrechtstitel für die Begründung einer Hypothek und damit ein Konsensualvertrag. Der Tatbestand der Gebührenpflicht ist unabhängig von der Einverleibung bzw Einverleibungsfähigkeit der Hypothek bereits dann verwirklicht, wenn alle rechtsgeschäftlichen Voraussetzungen der grundbücherlichen Eintragung einer Hypothek vorliegen.