ErbStG § 3 Abs 1
Ist die Entlohnung eines Ehegatten unangemessen hoch und deshalb gem § 20 EStG teilweise nicht als Betriebsausgabe anzuerkennen, so kann schenkungssteuerlich im überhöhten Lohn eine Unterhaltsleistung vorliegen, die gem § 15 Abs 1 Z 9 ErbStG steuerfrei ist.