UStG § 2 Abs 6
Hebt eine Krankenanstalt im Namen und auf Rechnung eines Primararztes Sonderklasse-Gebühren ein, die dieser Primararzt teilweise an einen Assistenzarzt weitergibt, so unterliegen
Seite 311
UStG § 2 Abs 6
Hebt eine Krankenanstalt im Namen und auf Rechnung eines Primararztes Sonderklasse-Gebühren ein, die dieser Primararzt teilweise an einen Assistenzarzt weitergibt, so unterliegen
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