UStG § 6 Z 15
Bei gemeinnützigen Körpersportvereinen (hier ein Alpen- und Touristenverein) erstreckt sich die Umsatzsteuerbefreiung des § 6 Z 15 UStG nicht nur auf wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gem § 45 Abs 1 und 2 BAO, sondern auch auf die Vermögensverwaltung (§ 32 BAO).