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Umsatzsteuerbefreiung gemeinnütziger Körpersportvereine

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1991, 312 Heft 10 v. 1.10.1991

UStG § 6 Z 15

Bei gemeinnützigen Körpersportvereinen (hier ein Alpen- und Touristenverein) erstreckt sich die Umsatzsteuerbefreiung des § 6 Z 15 UStG nicht nur auf wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gem § 45 Abs 1 und 2 BAO, sondern auch auf die Vermögensverwaltung (§ 32 BAO).

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