EStG § 6 Z 1 und 2
Beim Anlagevermögen ist der Teilwert im Hinblick auf das Moment der Betriebszugehörigkeit meist erheblich höher als der Einzelverkaufspreis und kann selbst im ungünstigsten Fall nicht darunter sinken.
VwGH 11. 6. 1991, 90/14/0175
EStG § 6 Z 1 und 2
Beim Anlagevermögen ist der Teilwert im Hinblick auf das Moment der Betriebszugehörigkeit meist erheblich höher als der Einzelverkaufspreis und kann selbst im ungünstigsten Fall nicht darunter sinken.
VwGH 11. 6. 1991, 90/14/0175