EStG § 23
Die laufende Planung, Steuerung und Überwachung des Produktionsprozesses eines Erzeugungsbetriebes ist essentieller Bestandteil der gewerbebetrieblichen Tätigkeit. Sie wird auch dann nicht zu einer freiberuflichen (einem Ziviltechniker ähnlichen) Tätigkeit, wenn sie ausnahmsweise im Rahmen eines Werkvertrages (Konsulentenvertrages) durch einen sogenannten Industrieberater ausgeübt wird.