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Industrieberater gewerblich tätig

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1991, 311 Heft 10 v. 1.10.1991

EStG § 23

Die laufende Planung, Steuerung und Überwachung des Produktionsprozesses eines Erzeugungsbetriebes ist essentieller Bestandteil der gewerbebetrieblichen Tätigkeit. Sie wird auch dann nicht zu einer freiberuflichen (einem Ziviltechniker ähnlichen) Tätigkeit, wenn sie ausnahmsweise im Rahmen eines Werkvertrages (Konsulentenvertrages) durch einen sogenannten Industrieberater ausgeübt wird.

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