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Zeitpunkt der Aktivierung eines Gewinnanspruchs aus echter stiller Beteiligung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1991, 311 Heft 10 v. 1.10.1991

EStG § 4 Abs 1

Bei einer GesBR, die stille Gesellschafterin einer GmbH ist, ist der Gewinnanspruch bereits mit Ablauf des Wirtschaftsjahres realisiert, in dem der Gewinn bei der GmbH erwirtschaftet wurde, wenn beide Gesellschaften von denselben Gesellschaftern beherrscht werden.

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