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Warengutscheine und Goldmünzen bei Betriebsveranstaltungen lohnsteuerpflichtig

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1991, 311 Heft 10 v. 1.10.1991

EStG 1972: § 3 Z 19, § 15

EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 14, § 15

1. Goldmünzen, die Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern erhalten, stellen auch dann einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, wenn sich auf den Münzen eine Finnenprägung befindet.

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