EStG 1972: § 3 Z 19, § 15
EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 14, § 15
1. Goldmünzen, die Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern erhalten, stellen auch dann einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, wenn sich auf den Münzen eine Finnenprägung befindet.
EStG 1972: § 3 Z 19, § 15
EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 14, § 15
1. Goldmünzen, die Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern erhalten, stellen auch dann einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, wenn sich auf den Münzen eine Finnenprägung befindet.