AZG § 10
ArbKV Güterbeförderungsgewerbe: Art VI Z 3
Eine kollektivvertragliche Regelung, derzufolge der Überstundenzuschlag bei überkollektivvertraglicher Entlohnung
AZG § 10
ArbKV Güterbeförderungsgewerbe: Art VI Z 3
Eine kollektivvertragliche Regelung, derzufolge der Überstundenzuschlag bei überkollektivvertraglicher Entlohnung