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Soziale Gestaltungspflicht des Arbeitgebers bei Kündigung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1990, 354 Heft 9 v. 1.9.1990

ArbVG § 105 Abs 3 Z 2

Eine Kündigung ist dann nicht betriebsbedingt, wenn die zumutbare Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz des Gesamtbetriebes weiterzuverwenden. Dies setzt voraus, daß entsprechende Arbeitsplätze angeboten werden.

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