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Arbeitsleistungen ohne Arbeitsvertrag

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1990, 322 Heft 8 v. 1.8.1990

ABGB §§ 1035 ff, 1041, 1152, 1431 ff

Demjenigen, der irrtümlich eine bestehende Verpflichtung angenommen und Arbeitsleistungen erbracht hat, steht nur eine Leistungskondiktion nach §§ 1431 ff ABGB zu, wobei die Arbeit grundsätzlich nach dem Nutzen zu vergüten ist, den sie dem anderen tatsächlich verschafft hat.

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