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Das Karenzurlaubserweiterungsgesetz (Familienpaket II)

ArbeitsrechtHelmut Andexlinger, Julia EichingerRdW 1990, 317 Heft 8 v. 1.8.1990

I. Einleitung

Nach mehrmonatigen Sozialpartnerverhandlungen verabschiedete der NR am 27. 6. 1990 das Karenzurlaubserweiterungsgesetz (KUErwG)1)1)BGBl 1990/408. Vgl auch den auf einer Sozialpartnereinigung beruhenden IA der Abg Karl und Gen vom 7. 6. 1990, Nr 428/A, II-11434 BlgNR, der vom Sozialausschuß am 19. 6. 1990 mit Stimmenmehrheit angenommen wurde: AB, 1410 BlgNR XVII. GP.. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1. 7. 1990 wurde der in Einzelfragen umstrittene zweite Teil des sog „Familienpaketes“ verwirklicht. Damit konnten für die Eltern nach dem 30. 6. 1990 geborener Kinder die bereits durch das EKUG2)2)BGBl 1989/651 idF der Nov BGBl 1990/299. geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarung der (partnerschaftlichen) Kindeserziehung mit dem Berufsleben weiter ausgebaut werden. Im folgenden wird ein nach Sachbereichen gegliederter Kurzüberblick über die wichtigsten Neuerungen nach dem KUErwG3)3)Insgesamt wurden durch das KUErwG 22 Gesetze (nämlich das EKUG, das MSchG, das LAG 1984, das AngG, das GAngG, das UrlG, das BUAG, das AlVG, das ASGG, das ArbVG, das ASVG, das FLAG 1967, das BetrHG, das KarenzurlaubsgeldG, das BDG 1979, das GehG 1956, das PensionsG 1965, das VBG 1948, die Bundesforste-DO, das Land- und Forstarbeiter-DienstrechtsG, das AMFG und das BG zur Änd der EFZG, BGBl 1990/300) abgeändert und ein neues Gesetz betreffend die Wiedereinstellungsbeihilfe geschaffen. geboten.

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