ArbIG § 1 Abs 1, § 3 Abs 1 und 3
Auch Privatwohnungen und Geschäftsräumlichkeiten der Kunden einer Reinigungsfirma, in denen deren Arbeitnehmer in ihrem Auftrag für die Kunden Reinigungsarbeiten verrichten, sind Arbeitsstellen iSd § 1 Abs 1 und § 3 Abs 1 und 3 ArbIG.