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Nachtschicht-Schwerarbeit bei Hitzebelastung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1990, 320 Heft 8 v. 1.8.1990

NSchG Art VII Abs 2 Z 2, Abs 4

Nachtschicht-Schwerarbeit nach Art VII Abs 2 Z 2 NSchG liegt nur dann vor, wenn regelmäßig mindestens während der halben normalen Arbeitszeit bei den Organismus besonders belastender Hitze zu arbeiten ist.

VwGH 26. 9. 1989, 89/08/0051, AW 89/08/0011

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