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Treuhand als Exszindierungsgrund

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 311 Heft 8 v. 1.8.1990

ABGB §§ 358, 1002

EO §§ 37, 328

Auch dann, wenn der Treuhänder auf Grund einer nach § 328 EO geführten Exekution als Eigentümer einer Liegenschaft eingetragen wurde, kann der Treugeber in einem späteren Zwangsversteigerungsverfahren hinsichtlich dieser Liegenschaft Widerspruch erheben; ob bei Prüfung des Treuhandverhältnisses jeder Verdacht von dessen nachträglicher Konstruktion zur Gläubigerschädigung ausgeräumt ist, ist eine andere Frage.

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