ABGB § 933 Abs 1
KSchG § 9
Die vertragliche Reduzierung des Umfanges der Gewährleistungspflicht auf den Verbesserungsanspruch ist auch bei dem KSchG unterliegenden Geschäften zulässig, allerdings nur für den Zeitraum, der die gesetzliche Gewährleistungsfrist übersteigt; § 9 KSchG ist auf vertragliche Ersatzansprüche in einem über die gesetzlichen Gewährleistungsfristen hinaus verlängerten Zeitraum nicht anwendbar.