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Einschränkung des Umfanges der Gewährleistung bei gleichzeitiger Fristverlängerung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 311 Heft 8 v. 1.8.1990

ABGB § 933 Abs 1

KSchG § 9

Die vertragliche Reduzierung des Umfanges der Gewährleistungspflicht auf den Verbesserungsanspruch ist auch bei dem KSchG unterliegenden Geschäften zulässig, allerdings nur für den Zeitraum, der die gesetzliche Gewährleistungsfrist übersteigt; § 9 KSchG ist auf vertragliche Ersatzansprüche in einem über die gesetzlichen Gewährleistungsfristen hinaus verlängerten Zeitraum nicht anwendbar.

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