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Gutachten der Heimarbeitskommission

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1990, 295 Heft 7 v. 1.7.1990

HAG: § 29 Abs 1 lit e

Mangels einer entsprechenden Anordnung des Gesetzgebers stellt auch ein Gutachten gem § 29 Abs 1 lit e HAG nichts anderes dar als ein Gutachten und damit ein in einem allenfalls nachfolgenden Verwaltungsverfahren verwertbares Beweismittel; es kommt ihm weder der Charakter einer generell verbindlichen Norm noch jener eines individuellen, der Rechtskraft fähigen hoheitlichen Rechtsaktes zu.

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