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Leitende Angestellte gem AZG

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1990, 294 Heft 7 v. 1.7.1990

AZG § 1 Abs 2 Z 8

Der Ausnahmetatbestand für leitende Angestellte iSd AZG ist bereits dann erfüllt, wenn ein Arbeitnehmer wesentliche Teilbereiche eines Betriebes in der Weise eigenverantwortlich leitet, daß hiedurch auf Bestand und Entwicklung des gesamten Unternehmens Einfluß genommen wird, sodaß er sich auf Grund seiner einflußreichen Position aus der gesamten Angestelltenschaft heraushebt.

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