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VfGH: Übergangsverluste stets vortragsfähig

SteuerrechtO. HerzogRdW 1990, 272 Heft 6 v. 1.6.1990

Nach der Verwaltungspraxis (Abschn 16 EStR 1984) waren Übergangsverluste bisher nur im Falle des Wechsels vom Betriebsvermögensvergleich zur Einnahmen- Ausgaben-Rechnung vortragsfähig (Abschn 16 Abs 6 EStR), nicht hingegen im umgekehrten Fall (Abschn 16 Abs 4 EStR). Der VfGH lehnte mit Erk vom 7. 3. 1990, B 232/89, eine solche Differenzierung ab.

Sachverhalt

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