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Vorwurf bürgenschädigenden Verhaltens gegen Gläubiger

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 155 Heft 5a v. 1.5.1990

ABGB §§ 879, 1346, 1357

WG: Art 30

Die Bank kann zulässig den Bürgen auf die Einsicht in ihre Kontoauszüge beim Hauptschuldner zur Information über den Stand der Schuld verweisen; rechtlich schutzwürdige Interessen des Bürgen wären erst dann verletzt, wenn der Bürge seinen Auskunftsanspruch gegen den Hauptschuldner nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten durchsetzen könnte.

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