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Anrechnung der Ersparnis bei Unterbleiben des Werkes

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 154 Heft 5a v. 1.5.1990

ABGB § 1168 Abs 1

Für die Anrechnung maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung in erster Instanz erwiesenermaßen bereits konkret gegebenen Verwertungsmöglichkeiten des Werkes bzw der gemeine Wert der zur Herstellung des Werkes vom Unternehmer angeschafften Stoffe. Zu-

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