SteuerrechtAnton MairingerRdW 1990, 128 Heft 4a v. 1.4.1990
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 1989, BGBl 660, wurde unter anderem durch den Abschn VII dieses Gesetzes die BAO in mehreren Punkten geändert.
Im dritten Abschn der BAO enthielt § 87 betreffend Niederschriften bisher folgenden sechsten Absatz: