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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Kündigungsanfechtung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1990, 123 Heft 4a v. 1.4.1990

ArbVG § 105 Abs 4

Die Frist für die gerichtliche Anfechtung der Kündigung gem § 105 Abs 4 ArbVG ist eine prozessuale Frist und es ist daher auch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zulässig.

OGH 6. 12. 1989, 9 Ob A 289/89 (OLG Linz 31. 8. 1989, 12 Ra 90/89; LG Salzburg 7. 8. 1989, 16 Cga 144/89)

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