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Zulässigkeit dispositiver Kollektivvertragsnormen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1990, 123 Heft 4a v. 1.4.1990

ArbVG § 3 Abs 1

KV Handelsangestellte: Art XIII Z 1

Den Kollektivvertragsparteien steht es frei, Inhaltsnormen lediglich dispositive Wirkung zu verleihen.

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