ASGG § 54 Abs 2
Die Legitimation kollektivvertragsfähiger Körperschaften iSd § 54 Abs 2 ASGG als Antragsteller oder Antragsgegner ist nicht davon abhängig, daß im konkreten Fall tatsächlich die Möglichkeit bestünde, für die vom Verfahren betroffenen Personengruppen und deren Arbeitsverhältnisse einen KV abzuschließen.