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Wirksamkeit einer Bankgarantie; Verjährung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 108 Heft 4a v. 1.4.1990

ABGB:§§ 880 a, 914, 1489

Wird die Wirksamkeit der Bankgarantie vom Eingang des „einbehaltenen Deckungsrücklasses“ abhängig gemacht, so genügt der Eingang des (geringeren) tatsächlich einbehaltenen Betrages statt des (höheren) zugrundegelegten.

Die zur Deckung der Kosten der Mängelbeseitigung dienende Garantie verjährt in 30 Jahren.

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