vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kosten eines Rechtsstreites mit Pflichtteilsberechtigten bei ErbSt nicht abzugsfähig

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1990, 36 Heft 1 v. 1.1.1990

ErbStG § 20 Abs 4 Z 4

Stellt sich nachträglich heraus, daß ein Pflichtteilsanspruch überhöht geltend gemacht worden ist, und wird der überhöhte Betrag im Zuge eines Rechtsstreites zurückerlangt, so sind die Kosten hiefür nicht aus dem Titel eines Rechtsstreites wegen Erwerbes des Nachlasses abzugsfähig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!