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Übergangsgewinn und Investitionsrücklage

SteuerrechtW. DoraltRdW 1990, 455 Heft 12 v. 1.12.1990

Die massive Begünstigung des Übergangsgewinnes führt dazu, daß viele Unternehmungen, insbesondere auch freie Berufe, die Gewinnermittlungsart ausschließlich deshalb wechseln, um für den Übergangsgewinn den halben Durchschnittssteuersatz nach § 37 EStG geltend machen zu können. Begünstigte Übergangsgewinne in Höhe eines Vielfachen des durchschnittlichen Jahresgewinnes sind keine Seltenheit.

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