Der Erblasser hatte seiner Ehegattin bis zur Volljährigkeit des Sohnes eine Monatsrente von 100.000 S steuerfrei als Legat hinterlassen. Nach der Volljährigkeit des Sohnes soll die Monatsrente 50.000 S betragen.
Der Erblasser hatte seiner Ehegattin bis zur Volljährigkeit des Sohnes eine Monatsrente von 100.000 S steuerfrei als Legat hinterlassen. Nach der Volljährigkeit des Sohnes soll die Monatsrente 50.000 S betragen.