EStG: § 8 Abs 2
Es bestehen keine Bedenken, die Sonderabschreibung nach § 8 Abs 2 EStG 1988 bereits auf Teilherstellungskosten im Zusammenhang mit Denkmalschutzmaßnahmen anzuwenden, be-
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EStG: § 8 Abs 2
Es bestehen keine Bedenken, die Sonderabschreibung nach § 8 Abs 2 EStG 1988 bereits auf Teilherstellungskosten im Zusammenhang mit Denkmalschutzmaßnahmen anzuwenden, be-
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