EStG: § 4 Abs 4 Z 4
Die Geltendmachung eines Forschungsfreibetrages gem § 4 Abs 4 Z 4 EStG 1988 ist nur für Aufwendungen möglich, die auf Grund entsprechender Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im eigenen Betrieb anfallen (Abschn 26 Abs 3 EStR). Demnach sind bei der Auftragsforschung nicht die Aufwendungen des Auftraggebers, sondern jene des forschenden Betriebes begünstigt.